Kommunalwahl am 13.09.2026
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben*, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg über Briefwahl beantragen oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
*Wenn Sie bis zum 23.08.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt* und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
* Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Welche Fristen muss ich beachten?
Alle Fristen und genauere Informationen für die Bundestagswahl können auf der Internetseite der Landeswahlleiter nachgelesen werden.
- Beantragung von Briefwahlunterlagen bis spätestens 13:00 Uhr am 11.09.2026 (Beachten Sie jedoch, dass es aufgrund der Postlaufzeit zur verspäteten Zustellung kommen kann.)
- Eingang der Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr am 13.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Hilter a.T.W.
- Stimmabgabe in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr am 13.09.2026
Rechtsbehelf
- Einspruch