Ausweispflichtbefreiung
Ausweispflichtbefreiung
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Leistungsbeschreibung
Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
- für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schhriftlicher Antrag auf Ausweisbefreiung
- Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.