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Vorsorge und Betreuungsrecht (Notfallmappe)


Die Notfallmappe wird kostenfrei von der Gemeinde Hilter a.T.W. bereitgestellt. Sie können sich diese bei uns im Rathaus abholen oder zuhause selbst ausdrucken. Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und weitere betreuungsrechtliche Unterlagen können Sie direkt beim Bundesministerium der Justiz downloaden.

Bitte bewahren Sie alle Dokumente an einem Ort auf, der für Ihre Vertrauenspersonen leicht zugänglich ist!

Leistungsbeschreibung

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden können. So kann etwa durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson die nötige Unterstützung in rechtlichen Belangen erfolgen. Das Betreuungsrecht, das kürzlich vom BMJ reformiert wurde, sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die der Betreuer bzw. die Betreuerin in einem genau festgelegten Aufgabenkreis trifft und umsetzt.

Es gibt zudem auch die Möglichkeit, vorsorglich eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall in rechtlichen Belangen unterstützt. Denn liegt eine Vorsorgevollmacht vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich.
Mit einer Patientenverfügung kann wiederum für den Fall vorgesorgt werden, wenn man plötzlich in die Lage gerät, nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden zu können. Dort wird im Voraus festgelegt, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder diese ablehnt.