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Steueridentifikationsnummer (IdNr)


Die Steuer-ID (IdNr) wird einer Person einmalig zugeteilt und per Post vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht?

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Brief oder persönlich im Meldeamt der Gemeinde Hilter a.T.W. erneut anfordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief oder persönlich mitgeteilt werden kann. Der Versand der IdNr an eine Anschrift, die nicht Ihrer Meldeanschrift entspricht, kann nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht (per Brief und mit einer Kopie Ihres Personaldokuments) erfolgen.

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Diese ist Ihrem Finanzamt bekannt oder kann ermittelt werden.