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Links & Onlinedienste

Fund einer Sache:

Wenn Sie einen Gegenstand innerhalb der Gemeinde gefunden haben, geben Sie diesen bitte im Einwohnermeldeamt, Osnabrücker Straße 1, 49176 Hilter a.T.W. ab. Fahrräder und Tiere können bei Bedarf durch die Gemeinde abgeholt werden, bitte kontaktieren Sie hierfür die zuständigen Sachbearbeiter.

Wir benötigen bei einem Fund ebenfalls folgende Informationen:

  • Ihre Kontaktdaten für evtl. Rückfragen
  • Fundort und Fundtag
  • Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Aussehen, Gravuren, besondere Details usw.)
    • bei Fahrrädern: Bauart (Damen-, Herren- oder Kinderrad), Marke, Farbe, Rahmennummer, Gravuren, besondere Details

Verlust einer Sache:

Wenn Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie telefonisch im Einwohnermeldeamt oder im Online-Fundbüro erfragen bzw. nachschauen, ob dieser bereits im Fundbüro abgegeben wurde.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.