Fahrerlaubnis (Erteilung, Erweiterung, Ersatz)
Fahrerlaubnis (Erteilung, Erweiterung, Ersatz)
Textblöcke ein-/ausklappenFür Erteilungen, Erweiterungen, Ersatz sowie die Beantragungen von Fahrerlaubnissen und Fahrerkarten ist der Landkreis Osnabrück zuständig
Leistungsbeschreibung
Alle Informationen wie Verfahrensabläufe, Voraussetzungen und notwendige Unterlagen finden Sie direkt im Serviceportal des LKOS.
Sollten trotzdem noch Rückfragen bestehen, können Sie gerne mit dem Meldeamt der Gemeinde Hilter a.T.W. Kontakt aufnehmen.
Folgende Anträge können Sie unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen über Ihre Wohnsitzgemeinde stellen; diese leitet die Anträge anschließend an den Landkreis Osnabrück weiter.
- Erteilung einer Fahrerlaubnis (auch begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Umschreibung des alten Führerscheins (grau und rosa) in einen neuen Kartenführerschein
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Namensänderung auf dem Führerschein (bei Heirat nicht notwendig, wenn der alte Name im Personalausweis ersichtlich ist)
- Ersatz des Führerscheins (Verlust oder Diebstahl)
- Erweiterung um weitere Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D