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Zuschuss für jugendpflegerische Maßnahmen


Leistungsbeschreibung

Sie planen eine Jugendfreizeit, die Aus- und Fortbildung von Jugendleitern und -leiterinnen oder eine Jugendbildungsmaßnahme? Oder wollen Materialien anschaffen um die pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten?

Dann können Sie hierfür Zuschüsse (nach den Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen) durch die Gemeinde Hilter a.T.W. beantragen. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein.