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Zuschuss Kanal- und Wassergebühren


Leistungsbeschreibung

Für Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Wasser- und Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren zu erhalten.
Der Zuschuss wird gewährt für das dritte und jedes weitere Kind, das noch nicht schulpflichtig ist oder noch in Schulausbildung bzw. in einem anderen Ausbildungsverhältnis steht.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung oder ein anderer Ausbildungsnachweis vorzulegen.

Der Zuschuss wird auch für jedes behinderte im Haushalt lebende Kind (ab 50 % Schwerbehinderung) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Die Wassergebühren werden mit 19,00 EUR, die Kanalgebühren mit 76,00 EUR für jedes zu berücksichtigende Kind bezuschusst.
Die Beträge werden auf Antrag, der jährlich bis zum 31. Dezember neu zu stellen ist, ausgezahlt.