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Leistungsbeschreibung

Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Grundstückseigentümer beim Wasserwerk der Gemeinde Hilter a.T.W. formlos zu beantragen.

Wasserrohbrüche sind bitte unverzüglich zu melden.

Die Unterlagen können je nach Einzelfall variieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an.

Abrechnung im öffentlichen Bereich erfolgt durch Pauschalen (Wasserversorgungsbeitrag), im privaten Grundstücksbereich wird nach tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.