Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Textblöcke ein-/ausklappenDer Untersuchungsberechtigungsschein wird persönlich und vor Ort im Meldeamt ausgestellt.
Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Den hierfür notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein, sowie den Erhebungsbogen erhalten Sie im Meldeamt.
Voraussetzungen
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird an Jugendliche ab 15 aber unter 18 Jahre ausgestellt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hilter a.T.W. haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss jährlich nachgeholt werden, bis der/die Jugendliche die Volljährigkeit erreicht hat.
Bearbeitungsdauer
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.