BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ummeldung einer Wohnung


Die Wohnsitzummeldung muss vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden.

Leistungsbeschreibung

Wer eine neue Wohnung in Hilter a.T.W. bezieht und vorher bereits in Hilter a.T.W. wohnhaft war, hat sich bei der Meldebehörde umzumelden.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreute Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

  • Für Personen unter 16 Jahren obliegt die Ummeldung denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
  • Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Ummeldung.