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Straßenbeleuchtung


Leistungsbeschreibung

Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung obliegt der Gemeinde Hilter a.T.W.. Das Aufstellen sowie das Umstellen einer Straßenleuchte ist bei der Gemeinde Hilter a.T.W. schriftlich zu beantragen.

Defekte Straßenlampen und Unfallschäden bitte der zuständigen Sachbearbeiterin anzeigen. Die Meldung kann telefonisch, per Mail oder dem Kontaktformular "Schadensmeldung" erfolgen.