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Vorläufigen Reisepass beantragen


Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

  • ggf. vorhandene Identitätspapiere, z.B. Personalausweise, Reisepässe
  • ein aktuelles, biometrisches* Lichtbild
  • bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter vorsorglich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Eheurkunde
  • bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
  • bei vorläufigen Reisepässen ein Nachweis über die Dringlichkeit

* biometrisch: im Passformat (45 x 35 mm; Hochformat), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Geltungsdauer: 3 Monate

Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort gedruckt und ausgestellt.