BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vorläufigen Reisepass beantragen


Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Wenn Sie Ausweisdokumente für Kinder beantragen, muss das Kind ebenfalls persönlich dabei sein.

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

  • ggf. vorhandene Identitätspapiere, z.B. Personalausweise, Reisepässe

Bei kleinen Kindern empfehlen wir die Inanspruchnahme eines zertifizierten Anbieters.

  • bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter vorsorglich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Eheurkunde
  • bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung (Vollmacht) der Erziehungsberechtigten (außer beide Erziehungsberechtigte sind bei der Antragstellung dabei)
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • bei vorläufigen Reisepässen ein Nachweis über die Dringlichkeit

  • 26,00 EUR
  • Digitales Lichtbild: 6,00 EUR

Geltungsdauer: 3 Monate

Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort gedruckt und ausgestellt.