Reisepass beantragen
Reisepass beantragen
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!
Wenn Sie Ausweisdokumente für Kinder beantragen, muss das Kind ebenfalls persönlich dabei sein.
Leistungsbeschreibung
Für Reisen ins Ausland außerhalb des Schengenraumes benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.
Unter www.auswaertiges-amt.de erfahren Sie alle aktuellen Einreisebedingungen.
Zuständige Stelle
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. vorhandene Identitätspapiere, z.B. Personalausweise, Reisepässe
- ein digitales Lichtbild kann im Bürgerservice der Gemeinde Hilter a.T.W. erstellt werden oder bei einem zertifizierten Anbieter:
- Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice: https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
- Übersicht über alle anderen registrierten Dienstleister (insb. Fotostudios, aber auch kleiner Drogeriemärkte oder andere Dienstleister, die Passbilder erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bei kleinen Kindern empfehlen wir die Inanspruchnahme eines zertifizierten Anbieters.
- bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter vorsorglich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Eheurkunde
- bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung (Vollmacht) der Erziehungsberechtigten (außer beide Erziehungsberechtigte sind bei der Antragstellung dabei)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre: 70,00 EUR (32 Seiten)
- Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR (32 Seiten)
- Expresszustellung: zusätzlich 32,00 EUR
- für Vielreisende (48 Seiten): zusätzlich 22,00 EUR
- Digitales Lichtbild: 6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei GmbH Berlin und beträgt in der Regel ca. 4 Wochen.
Sollten Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, kann durch eine Expresszustellung die Bearbeitungszeit auf ca. 4 Werktage verkürzt werden.
Vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt (nur in Ausnahmefällen!).