BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Reisepass beantragen


Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Wenn Sie Ausweisdokumente für Kinder beantragen, muss das Kind ebenfalls persönlich dabei sein.

Leistungsbeschreibung

Für Reisen ins Ausland außerhalb des Schengenraumes benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass. 
Unter www.auswaertiges-amt.de erfahren Sie alle aktuellen Einreisebedingungen.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

  • ggf. vorhandene Identitätspapiere, z.B. Personalausweise, Reisepässe

Bei kleinen Kindern empfehlen wir die Inanspruchnahme eines zertifizierten Anbieters.

  • bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter vorsorglich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Eheurkunde
  • bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

  • Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre: 70,00 EUR (32 Seiten)
  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR (32 Seiten)
  • Expresszustellung: zusätzlich 32,00 EUR
  • für Vielreisende (48 Seiten): zusätzlich 22,00 EUR
  • Digitales Lichtbild: 6,00 EUR

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei GmbH Berlin und beträgt in der Regel ca. 4 Wochen.

Sollten Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, kann durch eine Expresszustellung die Bearbeitungszeit auf ca. 4 Werktage verkürzt werden.

Vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt (nur in Ausnahmefällen!).

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht