Rentenangelegenheiten
Rentenangelegenheiten
Textblöcke ein-/ausklappenEs handelt sich nur um eine Antragsaufnahme - Beratungstermine buchen Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0541/35077.
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit Ihre Rentenanträge mit einem Mitarbeiter vor Ort auszufüllen. Dieser wird anschließend direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die Deutsche Rentenverischerung bietet ebenfalls die Möglichkeit über die Website einige Anliegen direkt Online zu erledigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- vorhandene Versicherungsunterlagen (z.B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrvertrag oder Gesellenbrief
- bei ausländischen Rentenzeiten: entsprechende Nachweise
- Krankenversicherungskarte (Krankenversicherung seit 01.01.1996)
- Bankverbindung (Internationale BIC- und IBAN-Nummer)
- Steueridentifikationsnummer
- bei Erwerbsminderungsrente: wenn vorhanden aktuelle Arztberichte der letzten 2 Jahre, Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
- wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- evtl. Nachweise einer Betriebsrente
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
Bei Hinterbliebenenrente außerdem:
- Sterbeurkunde
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen oder letzter Versicherungsverlauf
- eigene Versicherungsnummer der/des Hinterbliebenen und Rentenbescheid oder letzter Versicherungsverlauf
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der /des Waisen, ggf. Nachweis über Ausbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deswegen ist der Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (z. B. 3 Monate vor dem maßgeblichen Rentenbeginn), jedoch bis spätestens 3 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zu stellen. Dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.