Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Die Meldung muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder geklaut, muss der Verlust bzw. der Diebstahl sofort angezeigt werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweis bei der Meldebehörde beantragt werden. Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument (falls vorhanden Reisepass, Führerschein oder Krankenkassenkarte mit Lichtbild)
- Dokumente und weitere Informationen zur Beantragung eines neuen Personalausweises finden Sie unter Personalausweis beantragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung ist gebührenfrei. Für die Beantragung der neuen Ausweisdokumente fallen Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.