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Verlust oder Diebstahl des Personalausweises


Die Meldung muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder geklaut, muss der Verlust bzw. der Diebstahl sofort angezeigt werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweis bei der Meldebehörde beantragt werden. Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.

  • Ausweisdokument (falls vorhanden Reisepass, Führerschein oder Krankenkassenkarte mit Lichtbild)
  • Dokumente und weitere Informationen zur Beantragung eines neuen Personalausweises finden Sie unter Personalausweis beantragen

Die Meldung ist gebührenfrei. Für die Beantragung der neuen Ausweisdokumente fallen Gebühren an.