Vorläufigen Personalausweis beantragen
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen!
Wenn Sie Ausweisdokumente für Kinder beantragen, muss das Kind ebenfalls persönlich dabei sein.
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- ein digitales Lichtbild kann im Bürgerservice der Gemeinde Hilter a.T.W. erstellt werden oder bei einem zertifizierten Anbieter:
- Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice: https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
- Übersicht über alle anderen registrierten Dienstleister (insb. Fotostudios, aber auch kleiner Drogeriemärkte oder andere Dienstleister, die Passbilder erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bei kleinen Kindern empfehlen wir die Inanspruchnahme eines zertifizierten Anbieters.
- bei Erstbeantragung Geburtsurkunde
- bei Namensänderung: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung (Vollmacht) der Erziehungsberechtigten (außer beide Erziehungsberechtigte sind bei der Antragstellung dabei)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- 10 EUR
- Digitales Lichtbild: 6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Personalausweis wird direkt vor Ort gedruckt und ausgestellt.