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Leistungsbeschreibung

Eine Namensänderung erfolgt zumeist aufgrund einer familienrechtlichen Änderung (Eheschließung, Adoption, Scheidung usw.) oder wenn ein ausländischer Name aufgrund eines Statutenwechsels an das deutsche Recht angeglichen werden soll.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dagegen ist dafür gedacht, im Einzelfall eine Unzuträglichkeit im Alltag aufgrund eines Namens zu beseitigen.
Sie ist nur einmal im Leben möglich und auch nur dann, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt.
Diese Art der Namensänderung hat Ausnahmecharakter und wird nur in seltenen Fällen genehmigt.
Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeitern.

Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Sachbearbeitern in Kontakt.

Weitere Informationen insbesondere zum neuen Namensrecht ab dem 01.05.2025 finden Sie unter:

BMJV - Broschüren und Infomaterial - Namensrecht