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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Leistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer.

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Neben den Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens), können Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bewilligt werden.

Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern auf.

Die antragstellende Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis (i.S.d. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz), die durch den Landkreis Osnabrück ausgestellt wurde und ist aufgrund dieser in Hilter a.T.W. gemeldet.

  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung
  • Reisepass
  • Einkommensnachweise sämtlicher Einkünfte (z.B. Lohnbescheinigung, Krankengeld, Arbeitslosengeld bzw. Bescheinigung, dass kein Anspruch besteht)
  • Nachweise zu Bausparverträgen
  • Lebensversicherungen
  • Kontoauszügen
  • Sparbüchern
  • Unterhaltsforderungen
  • Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweise zu weiteren Nebenkosten
  • Unterlagen zur Krankenversicherung inkl. der aktuellen Beitragsbescheinigung