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Dezentrale Schmutzwasserversorgung (Kleinkläranlage)


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Hilter betreibt die Abwasserbeseitigung aus Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen und abflusslose Gruben) als öffentliche Einrichtung (dezentrale Abwasseranlage) nach Maßgabe der Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 09.11.1993.

Für den Neubau oder für die Umrüstung einer Kleinkläranlage muss ein Antrag/Anzeige bei der Gemeinde Hilter a.T.W. eingereicht werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie im Serviceportal des Landkreis Osnabrück.

Die Genehmigung wird durch den Landkreis Osnabrück nach Prüfung der Unterlagen erteilt. Für eine Hauskläranlage muss der Grundstückseigentümer einen Wartungsvertrag mit einer frei wählbaren Wartungsfirma abschließen.

Erforderliche Entleerungen werden gemäß § 6 der Satzung der Gemeinde Hilter a.T.W. über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen durch die Gemeinde Hilter a.T.W. durchgeführt. Lediglich landwirtschaftliche Betriebe dürfen den, auf ihrem Grundstück anfallenden Klärschlamm, auf betriebseigene Ackerflächen aufbringen (§ 3 Abs. 8 AbfKlärV).