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Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden!

Leistungsbeschreibung

Die im Umlauf befindlichen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden. Danach müssen Sie für Ihre Kinder neue Ausweisdokumente beantragen.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.
Werden Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Unter www.auswaertiges-amt.de erfahren Sie die aktuellen Einreisebedingungen.