Grundsteuer
Grundsteuer
Leistungsbeschreibung
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sich die Bewertungsrichtlinien verändert haben. In Niedersachsen gilt ab dem 01.01.2025 das sogenannte Flächen-Lagen-Modell für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages. Diesen Betrag haben Sie vom Finanzamt Osnabrück-Land in Form des Grundsteuermessbescheides mitgeteilt bekommen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ermittlung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Hebesatz Grundsteuer A ab 2024: 330 v. Hundert
Hebesatz Grundsteuer B ab 2024: 335 v. Hundert
Rechtsgrundlage
Alle Satzungen zu Gebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht.