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Leistungsbeschreibung

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sich die Bewertungsrichtlinien verändert haben. In Niedersachsen gilt ab dem 01.01.2025 das sogenannte Flächen-Lagen-Modell für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages. Diesen Betrag haben Sie vom Finanzamt Osnabrück-Land in Form des Grundsteuermessbescheides mitgeteilt bekommen.

Für die Ermittlung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Hebesatz Grundsteuer A ab 2024: 330 v. Hundert

Hebesatz Grundsteuer B ab 2024: 335 v. Hundert

Alle Satzungen zu Gebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht.