Führungszeugnis
Führungszeugnis
Textblöcke ein-/ausklappenSie können das Führungszeugnis Online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Meldeamt der Gemeinde Hilter a.T.W. beantragen.
Leistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis)
- bei Behördenführungszeugnissen der Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde ggf. mit Abteilungsangabe
- bei erweiterten Führungszeugnissen ein Nachweis nach § 30a (1) BZRG
Welche Gebühren fallen an?
- 13,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage).