Friedhofsgebühren
Friedhofsgebühren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. werden nach Maßgabe der Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung Gebühren erhoben.
Für die Errichtung und Pflege der Urnengemeinschaftsgrabanlagen/Stelengrabanlagen werden außerdem privatrechtliche Entgelte angesetzt.
Der Friedhof im Ortsteil Wellendorf ist in kirchlicher Trägerschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kath. Kirchengemeinde St. Barbara in Wellendorf.
Welche Gebühren fallen an?
Alle Satzungen zu Gebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht.