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Amtliche Beglaubigungen werden ausschließlich persönlich vor Ort durchgeführt!

Leistungsbeschreibung

Durch die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, bzw. die Unterschrift echt ist.

  • die zu beglaubigten Schriftstücke im Original
  • einen Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis)

  • 3,00 EUR pro Beglaubigung einer Kopie
  • 5,00 EUR pro Beglaubigung einer Unterschrift

Die antragstellende Person muss in der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet sein.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) dürfen nicht beglaubigt werden.