Beglaubigungen
Beglaubigungen
Textblöcke ein-/ausklappenAmtliche Beglaubigungen werden ausschließlich persönlich vor Ort durchgeführt!
Leistungsbeschreibung
Durch die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, bzw. die Unterschrift echt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die zu beglaubigten Schriftstücke im Original
- einen Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis)
Welche Gebühren fallen an?
- 3,00 EUR pro Beglaubigung einer Kopie
- 5,00 EUR pro Beglaubigung einer Unterschrift
Was sollte ich noch wissen?
Die antragstellende Person muss in der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet sein.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) dürfen nicht beglaubigt werden.