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Aufstellen eines Grabmals


Leistungsbeschreibung

Für das Aufstellen einer baulichen Anlage (Grabmal, Grabmauer) ist die Genehmigung zum Aufstellen durch die Gemeindeverwaltung Hilter a.T.W. erforderlich.
Das Grabmal muss so gestaltet sein, dass es sich der Umgebung anpasst und den Vorschriften der Friedhofssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. in seiner aktuellen Fassung entspricht.

Antragsberechtigt ist nur der/die Nutzungsberechtigte.

  • Skizze des Grabsteines mit Grundriss und Seitenansichten (M: 1:10)
  • Angaben über Art und Bearbeitung des Grabsteines
  • Angabe über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift
  • Grabstättenbezeichnung, sofern diese nicht bekannt ist, sind die auf den Grabstätten beerdigten Verstorbenen zu nennen
  • Bei Natursteinen der Nachweis, dass die Steine ohne Kinderarbeit gewonnen oder hergestellt wurden.

Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt 40,00 EUR.

Der Antrag muss vor dem Aufstellen des Grabmales erfolgen.

Grundlage für die Genehmigung des Grabmalantrages ist die Friedhofssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. in seiner aktuellen Fassung.