Aufenthaltsbescheinigung/Lebensbescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung/Lebensbescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Antragstellung muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden (Rentenkassen, Berufsgenossenschaften etc.)
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen und setzt voraus, dass Sie bei der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet sind.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist die Unterschrift zwingend in Gegenwart der beglaubigenden Bediensteten zu leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.