Aufenthaltsbescheinigung/Lebensbescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung/Lebensbescheinigung
Die Antragstellung muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden (Rentenkassen, Berufsgenossenschaften etc.)
Verfahrensablauf
Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen und setzt voraus, dass Sie bei der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet sind.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist die Unterschrift zwingend in Gegenwart der beglaubigenden Bediensteten zu leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.