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Aufenthaltsbescheinigung/Lebensbescheinigung


Die Antragstellung muss persönlich und vor Ort im Meldeamt erfolgen.

Leistungsbeschreibung

Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden (Rentenkassen, Berufsgenossenschaften etc.)

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen und setzt voraus, dass Sie bei der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet sind.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist die Unterschrift zwingend in Gegenwart der beglaubigenden Bediensteten zu leisten.

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)

Es werden keine Gebühren erhoben.