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Anmeldung einer Wohnung


Die Wohnsitzanmeldung muss vor Ort im Meldeamt erfolgen!

Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

  • Für Personen unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
  • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
  • Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.