Anmeldung einer Wohnung
Anmeldung einer Wohnung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Wohnsitzanmeldung muss vor Ort im Meldeamt erfolgen!
Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
- Für Personen unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
- Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.