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Abmeldung einer Wohnung


Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen werden!

Kommen Sie hierfür bitte persönlich vor Ort vorbei, oder bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson.

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.

Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Abmeldung.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
  • ggf. einen Nachweis der neuen Adresse im Ausland (z.B. Stromrechnung auf ihren Namen)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung kann frühstens eine Woche vor und muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.