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Aufgabe des Nutzungsrechtes einer Grabstätte


Leistungsbeschreibung

Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist, verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
Die Abgrenzung (Hecke oder Steinkante) der Grabfläche zu freien Flächen, sowie der Grabstein einschließlich des Fundamentes ist nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung zu entfernen. Die Bepflanzung der Grabfläche ist zu roden.

Für die Entsorgung stehen entsprechende Behälter auf dem Friedhof bereit. Die erforderlichen Arbeiten können von Ihnen selbst oder einer Friedhofsgärtnerei erbracht werden.

Nur der/die Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte aufgeben.

Der Antrag auf Rückgabe des Nutzungsrechtes muss schriftlich, oder zur Niederschrift erfolgen.

Gebühren werden nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben.