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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes.

Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.

  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsort
  • Familenstand
  • evtl. Konfession

Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

  • erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €
  • liegt eine entsprechende Anforderung vor, sind Meldebescheinigungen für Rentenversicherungsträger und Versorgungsämter kostenlos. (bei Online-Beantragung bitte als Datei anfügen)

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu drei Tagen.

Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung schriftlich per Post zugeschickt.