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Melderegisterauskunft (erweitert)


Leistungsbeschreibung

Innerhalb einer erweiterten Melderegisterauskunft kann beantragt werden, Auskunft zu einer Person zu erhalten bzw. abgleichen zu lassen, die in der Gemeinde Hilter a.T.W. wohnhaft ist oder war.

Dritte, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft geltend machen, können eine erweiterte Auskunft über zusätzlich folgende Daten einer anderen Person erhalten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • gesetzliche Vertreter
  • Ehegatte
  • bei verstorbenen Personen: ggf. Sterbedatum und Sterbeort

Die Gemeinde Hilter a.T.W. ist für Sie zuständig, wenn die Person, zu der Sie eine Auskunft beantragen, innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet ist oder gemeldet war.

Folgende Voraussetzungen sind bei der Beantragung zu erfüllen:

  • Sie müssen ein rechtliches oder berechtigtes Interesse hinreichend glaubhaft geltend machen (durch bspw. Rechnungen, gerichtliche Schreiben, Bescheinigungen) und die Person, über die die Auskunft erteilt werden sollen, muss vorher informiert werden und zustimmen.
  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zu der Person verfügen müssen: Sie müssen den Vor- und Familiennamen angeben sowie darüber hinaus mindestens zwei der fünf nachfolgend genannten Daten:
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Straße
    • Hausnummer
    • Ort
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
  • Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person letztendlich erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Meldebehörde.

  • Auskunft für private Zwecke von Dritten: 12,00 EUR
  • Auskunft für gewerbliche Zwecke: 20,00 EUR

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu drei Tagen.

Melderegisterauskünfte, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung schriftlich per Post zugeschickt.