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Melderegisterauskunft (einfach)


Leistungsbeschreibung

Innerhalb einer einfachen Melderegisterauskunft kann beantragt werden, Auskunft zu einer Person zu erhalten bzw. abgleichen zu lassen, die in der Gemeinde Hilter a.T.W. wohnhaft ist oder war.

Folgende Daten sind in der einfachen Melderegisterauskunft enthalten:

  • Familienname
  • Vor- und Rufnamen
  • Doktorgrad
  • derzeitig bei der Gemeinde Hilter a.T.W. bekannte Anschrift

Sollte die Person verstorben sein, wird Ihnen dies mitgeteilt. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk besteht.

Die Gemeinde Hilter a.T.W. ist für Sie zuständig, wenn die Person, zu der Sie eine Auskunft beantragen, innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. gemeldet ist oder gemeldet war.

Folgende Voraussetzungen sind bei der Beantragung zu erfüllen:

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zu der Person verfügen müssen: Sie müssen den Vor- und Familiennamen angeben sowie darüber hinaus mindestens zwei der fünf nachfolgend genannten Daten:
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Straße
    • Hausnummer
    • Ort
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
  • Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person letztendlich erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Meldebehörde.

  • Auskunft für private Zwecke: 9,00 €
  • Auskunft für gewerbliche Zwecke: 12,00 €

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu drei Tagen.

Melderegisterauskünfte, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung schriftlich per Post zugeschickt.