Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Leistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN-A4)
- Lebenspartnerschaftsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Lebenspartnerschaftsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5)
- Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bescheinigung über die Namensänderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
- Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen
Voraussetzungen
Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Lebenspartnerschaft innerhalb der Gemeinde geschlossen wurde.
Welche Gebühren fallen an?
- Jede Urkunde 15,00 €
- jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.
Was sollte ich noch wissen?
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.