Urkunden aus dem Eheregister
Urkunden aus dem Eheregister
Leistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Eheregister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Eheurkunde (DIN-A4)
- Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Eheurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5)
- Internationale Eheurkunde
- Bescheinigung über die Namensänderung
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen
Voraussetzungen
Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Ehe innerhalb der Standesämter Hilter oder Borgloh geschlossen wurde.
Urkunden aus dem Eheregister können für den Zeitraum von 80 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Jede Urkunde 15,00 €
- jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
- Die Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Eheregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Eheregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.
Was sollte ich noch wissen?
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.