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Urkunden aus dem Eheregister


Leistungsbeschreibung

Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Eheregister können Sie online beantragen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 
  • Eheurkunde (DIN-A4) 
  • Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Eheurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 
  • Internationale Eheurkunde 
  • Bescheinigung über die Namensänderung 
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk 
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen

Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Ehe innerhalb der Standesämter Hilter oder Borgloh geschlossen wurde.
Urkunden aus dem Eheregister können für den Zeitraum von 80 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

  • Jede Urkunde 15,00 €
  • jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
  • Die Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Eheregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Eheregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.