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Urkunden aus dem Sterberegister


Leistungsbeschreibung

Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Sterberegister können Sie online beantragen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • Sterbeurkunde (DIN-A4) 
  • Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Sterbeurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

  • Jede Urkunde 15,00 €
  • jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
  • Die Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Sterberegister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Sterberegister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.