Urkunden aus dem Sterberegister
Urkunden aus dem Sterberegister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Sterberegister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Sterbeurkunde (DIN-A4)
- Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Sterbeurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5)
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)
Voraussetzungen
Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter a.T.W. verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Jede Urkunde 15,00 €
- jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
- Die Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Sterberegister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Sterberegister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.
Was sollte ich noch wissen?
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.