Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Geburtenregister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde (DIN-A4)
- Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5)
- Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)
- Namensänderungsbescheinigung
- Geburtszeitbescheinigung
Voraussetzungen
Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter geboren ist.
Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Jede Urkunde 15,00 €
- Geburtszeitbescheinigung 10,00 €
- jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
- Die Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.
Was sollte ich noch wissen?
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.