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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Die nachfolgend genannten Urkunden aus dem Geburtenregister können Sie online beantragen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde (DIN-A4) 
  • Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 
  • Namensänderungsbescheinigung 
  • Geburtszeitbescheinigung 

Das Standesamt Hilter a.T.W. ist für die Erteilung der oben genannten Urkunden zuständig, wenn die Person innerhalb der Gemeinde Hilter geboren ist.
Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

  • Jede Urkunde 15,00 €
  • Geburtszeitbescheinigung 10,00 €
  • jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €
  • Die Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) ist gebührenfrei

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei bis zu einer Woche.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt.